Häufig gestellte Fragen von Eltern
Fragen sind ohne Priorisierung sortiert.
An jeder beruflichen Schule in Bayern gibt es eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für Inklusion, die Ihnen gerne weiterhelfen und Sie unterstützen. Auch bei einem Schulwechsel kann bereits im Vorfeld Kontakt mit der neuen Schule aufgenommen werden. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners für Inklusion finden Sie auf der jeweiligen Schul-Homepage.
In Bayern gibt es z. B. berufliche Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion". Auf dieser Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus können Sie schnell herausfinden, ob es in Ihrer Nähe eine entsprechende Schule gibt.
Außerdem gibt es in Bayern u. a. ein Netz aus Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, die i. d. R. auf einzelne Förderschwerpunkte spezialisiert haben.
Im Rahmen der Einzelinklusion können zur Unterstützung in Schule und Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf Ressourcen zugewiesen werden. Aktuell ist das für folgende Bereiche möglich: körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, geistige Entwicklung und Autismus.
Für Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner für Inklusion wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Schul-Homepage.
(vgl. KMS VI.4-BS9306.0/5/2 vom 07.11.2018, S. 1f.; Vgl. KMS VI.4-BS9306.0/5/14 vom 11.02.2020)
Die Gültigkeitsdauer ist im Bescheid vermerkt. Grundsätzlich ist der Antrag auf Einzelinklusion für jedes Schuljahr neu einzureichen. Dabei müssen ärztliche Gutachten und weitere benötigte Unterlagen von Ihnen nur einmal zur Verfügung gestellt werden.
(vgl. KMS VI.4-BS9306.0/5/2 vom 07.11.2018, S. 2)
Die Erfüllung der Berufsschulpflicht ist gleich geregelt wie bei Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf (Ausnahme: Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: hier drei Jahre Berufsschulpflicht, kann nicht durch Besuch eines Vollzeitjahres abgeleistet werden).
Das Portal kann lediglich eine erste Orientierung über die verschiedenen Förderschwerpunkte bieten. Zuständig für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist der MSD.