Ziel- und Maßnahmenplan
In der Regel übernimmt die inkludierende Schule die Vorschläge des MSD-A aus dessen Stellungnahme in die geplanten Fördermaßnahmen (z. B. Förderplan, Protokoll der Klassenkonferenzen) für die Schülerin bzw. den Schüler (vgl. Good-Practice). Es können Konkretisierungen in der Umsetzung und auch weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Die geplanten Fördermaßnahmen kommen als Anlage z. B. in den Antrag auf zusätzliche Anrechnungs- und / oder Budgetstunden für die Einzelinklusion. Dieser wird über die übergeordnete Dienststelle (Regierung bzw. bei der Beruflichen Oberschule MB-Dienststelle) an die dafür bayernweit zuständige Stelle bei der Regierung von Oberfranken weitergeleitet.