Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs
Im Förderschwerpunkt esE wird der sonderpädagogische Förderbedarf durch die möglichst genaue Beschreibung und Erklärung des herausfordernden Verhaltens festgestellt. Für die Diagnostik werden standardisierte und nicht standardisierte Tests verwendet. Zudem sind umfassende Beobachtungen in relevanten Situationen sowie eine Jugendlichen-Umfeld-Analyse unumgänglich. Ebenso ist die Berücksichtigung von begleitenden Maßnahmen der Jugendhilfe und ggf. vorliegende Diagnosen psychogener Erkrankungen (z. B. Angststörungen, Depression) erforderlich.
Ziel ist eine Förderung, die sowohl an den individuellen Stärken der Schülerinnen und Schüler als auch an den Unterstützungsmöglichkeiten der Schule ansetzt.
Zuständig für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind Lehrkräfte für Sonderpädagogik, die entweder als Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an Allgemeinen Schulen im Einsatz sind oder an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion ins Kollegium der Allgemeinen Schule eingebunden sind.
An den beruflichen Schulen werden neben den Lehrkräften für Sonderpädagogik der Förderschulen seit dem Schuljahr 2020/21 Lehrkräfte der beruflichen Schulen eingesetzt, die im Rahmen einer vierjährigen Zweitqualifikation das Lehramt Sonderpädagogik für die Förderschwerpunkte Lernen und emotional-soziale Entwicklung erworben haben.