Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs
Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, an denen Fördermaßnahmen ansetzen können.
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Erhebung des individuellen Förderbedarfs sowie die Entscheidung über den Förderort. Der Förderbedarf wird von einer Fachkraft (MSD kmE) – ggf. unter Einbezug weiterer Expertise – in einem Gutachten zusammengefasst. „Auf der Grundlage der Empfehlung und unter Einbeziehung des Elternwunsches – bei Volljährigkeit des Wunsches der Schülerin bzw. des Schülers – entscheiden Schule und Schulaufsicht, in welcher Schule und ggf. auch in welchem Bildungsgang das Kind oder der Jugendliche gefördert werden kann.“ (Empfehlungen zum Förderschwerpunkt kmE, StMUK).