Ziel- und Maßnahmenplan
Die inkludierende Schule übernimmt die Vorschläge des MSD-S aus dessen Stellungnahme i. d. R. in die geplanten Fördermaßnahmen für die Schülerin bzw. den Schüler (vgl. Good Practice). Es können Konkretisierungen in der Umsetzung und auch weitere Maßnahmen durch die Schule ergänzt werden.
Die geplanten Fördermaßnahmen kommen als Anlage z. B. in den Antrag auf zusätzliche Anrechnungs- und / oder Budgetstunden für die Einzelinklusion, der über die übergeordnete Dienststelle (Regierung bzw. bei der Beruflichen Oberschule MB-Dienststelle) an die dafür bayernweit zuständige Stelle bei der Regierung von Oberfranken weitergeleitet wird.