Externe Partner
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Inklusion an den Regierungen bzw. MB-Dienststellen
Eine aktuelle Übersicht Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Inklusion bei den Regierungen und den MB-Dienststellen findet sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Arbeitsagentur/JobCenter/Reha-Beratung
Die Agentur für Arbeit hieß früher Arbeitsamt. Sie ist bspw. zuständig für das Arbeitslosengeld I nach SGB III (Arbeitsförderung).
Das JobCenter hieß früher Sozialamt. Es ist zuständig für das Arbeitslosengeld II (entspricht Hartz IV) nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende).
Weitere Informationen gibt es über den folgenden Link.
Die Reha-Beratung ist bei der Agentur für Arbeit speziell für Menschen mit Behinderung zuständig.
Weitere Informationen gibt es über den folgenden Link.
AsA-Flex: assistierte Ausbildung
Hierbei handelt es sich um ein Förderinstrument, das aus der Zusammenlegung von abH und AsA resultiert. Diese Maßnahme umfasst die Unterstützung von Schülerinnen bzw. Schülern, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Sie gliedert sich in eine optionale Vorphase und eine darauffolgende ausbildungsbegleitende Phase.
Weitere Informationen gibt es über den folgenden Link.
Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung / „Förderberufsschulen“ (ugs.) / Förderschulen / Förderzentren
Nicht alle Schüler, die eine Förderschule besucht haben, bedürfen einer anschließenden beruflichen Ausbildung an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Viele besitzen das nötige Leistungsvermögen, um an einer allgemeinen Berufsschule aufgenommen zu werden.
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben die Möglichkeit, eine Förderschule zu besuchen. Förderschulen sind häufig als Förderzentren organisiert und decken sonderpädagogischen Bedarf mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen und emotionale/soziale Entwicklung ab. An den Förderschulen unterrichten Sonderpädagogen mit Spezialisierungen in diesen Förderschwerpunkten.
An den allgemeinen Schulen treten diese Sonderpädagogen mit ihrer besonderen Expertise insbesondere als MSD mit vielfältigen Aufgaben (u. a. Beratung und Unterricht) im Rahmen von Inklusion auf. Diese Brücke sorgt für einen kontinuierlichen Kompetenztransfer der Förderzentren als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik in den Bereich der allgemeinen Schulen.
Bei beruflichen Schulen mit den Schulprofil Inklusion wird die Zusammenarbeit zwischen Förderschule bzw. Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung und einer allgemeinen beruflichen Schule noch vertieft. Voraussetzung für die Verleihung des Schulprofils ist eine Partnerschaft zwischen einer allgemeinen Schule und einer Förderschule mit kontinuierlicher Zusammenarbeit von Kollegien und Schulleitungen beider Bereiche. Das kann in der Praxis so weit gehen, dass aus Sicht der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers keine deutliche Trennung mehr erkennbar ist.
Ziel muss immer die bestmögliche Förderung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers mit Perspektive auf eine mögliche Inklusion in die Berufswelt sein.
Berufsorientierung inklusiv (BOi)
BOi zielt darauf ab, die Chancen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf auf einen gelingenden Übergang von der Schule in den (allgemeinen) Arbeitsmarkt durch spezifische Unterstützung in der Phase der Berufs- und Studienorientierung zu erhöhen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
Betriebe/Praktikumseinrichtungen
Gerade im beruflichen Bereich sind Betriebe bzw. Praktikumseinrichtungen als wichtige Kooperationspartner unbedingt in den Prozess der Inklusion einzubeziehen.
Bezirksklinikum
Die Bezirkskliniken leisten ein Versorgungsangebot in den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie Neurologie und Neurochirurgie.
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in eigenen Kliniken versorgt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Homepages der Bezirkskliniken der einzelnen Regierungsbezirke.
Eltern/Erziehungsberechtigte
Eltern sind ganz wesentliche Kooperationspartner. So sieht das auch Art. 75 BayEUG: „Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern vor Vollendung des 21. Lebensjahres auch die früheren Erziehungsberechtigten, möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge (…) zu unterrichten.“
Nach Vollendung des 21. Lebensjahres hat die Schülerin bzw. der Schüler allerdings das Recht, der Schule die Zusammenarbeit mit den Eltern zu untersagen.
Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie; Psychiatrie
Nach dem Medizinstudium folgt eine mehrjährige Facharztausbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie.
Wenn Medizinerinnen und Mediziner zusätzlich eine Psychotherapieausbildung absolvieren, können sie auch als ärztliche Psychotherapeutinnen bzw. ärztliche Psychotherapeuten arbeiten.
Unter diesen Voraussetzungen dürfen sie psychotherapeutische Gespräche führen und sind berechtigt, Medikamente zu verschreiben, Patientinnen und Patienten körperlich zu untersuchen und die Einweisung in eine Klinik zu veranlassen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bietet die Möglichkeit, online selbst nach einer Ärztin, einem Arzt oder einer Psychotherapeutin, einem Psychotherapeuten zu suchen:
Integrationsfachdienst (IFD) und einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die neu eingerichtete EAA hilft bei Problemen am Arbeitsplatz. Für Aufklärung und Möglichkeiten informiert der IFD die Azubis und Arbeitnehmer in einem kostenlosen und niedrigschwelligen Beratungsangebot: Die Suche nach regionalen Ansprechpartner ist über www.integrationsfachdienst.de möglich.
Integrationshelferin bzw. Integrationshelfer
Auch Schulassistenz (siehe Schulbegleitung)
Jugendamt
„Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.“
Vertiefende Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)
Die Aufgaben des MSD werden in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 BayEUG beschrieben: „Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch.“
Weitere Informationen gibt es über die folgenden Links:
Psychologie/Kinder- und Jungendpsychologie
Psychologie beschäftigt sich mit Denken, Erleben und Verhalten von Menschen. Nach ihrem Studium arbeiten Psychologinnen und Psychologen deshalb bspw. u. a. in Erziehungsberatungsstellen oder an Beratungsstellen für psychische Gesundheit.
Eine Psychotherapie können sie erst nach einer mehrjährigen Zusatzausbildung anbieten. Sie sind dann psychologische Psychotherapeutinnen bzw. psychologische Psychotherapeuten. Weil sie kein Medizinstudium absolviert haben, dürfen sie keine Medikamente verschreiben – im Gegensatz zu den ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder auch den Psychiaterinnen bzw. Psychiatern.
Schulbegleitung
Die Schulbegleitung ist eine Person (keine Lehrkraft!), die während eines Teils oder auch der gesamten Schulzeit eine Schülerin bzw. einen Schüler zum Ausgleich für dessen behinderungsbedingte Beeinträchtigungen unterstützt.
Manche Jugendliche (bspw. mit einer Autismus-Spektrum-Störung) erhalten durch eine Schulbegleitung die Möglichkeit, adäquate schulische Angebote erfolgreich zu nutzen. Die Schulbegleitung kann in diesem Fall bspw. die Kommunikation unterstützen, notwendige Anpassungsleistungen begleiten sowie einen ggf. erhöhten Betreuungsaufwand abdecken.
Weitere Informationen gibt es über den folgenden Link.
Therapie (bspw. Ergotherapie/Logopädie/Kinder- und Jugendpsychotherapie)
Die Therapeutin bzw. der Therapeut kann durch intensive Zusammenarbeit mit der Schülerin bzw. dem Schüler relevante Informationen und Tipps für die Inklusion in der Schule geben (Achtung: Schweigepflichtsentbindung notwendig). Berufsbezeichnungen wie die des Psychotherapeuten, Heilpraktikers, Logopäden, Motopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten sind gesetzlich geschützt und dürfen erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bietet die Möglichkeit, online selbst nach einer Ärztin, einem Arzt oder einer Psychotherapeutin, einem Psychotherapeuten zu suchen: