Förderbedarf / Ziele / Maßnahmen
In der Regel übernimmt die inkludierende Schule die Vorschläge des jeweils zuständigen MSD aus dessen Stellungnahme in die geplanten Fördermaßnahmen für die Schülerin bzw. den Schüler. Es können Konkretisierungen in der Umsetzung und auch weitere Maßnahmen je nach Förderschwerpunkt oder Arbeitsfeld der Sonderpädagogik ergänzt werden.
Die geplanten Fördermaßnahmen kommen als Anlage z. B. in den Antrag auf zusätzliche Anrechnungs- und / oder Budgetstunden für die Einzelinklusion. Dieser wird über die übergeordnete Dienststelle (Regierung bzw. bei der Beruflichen Oberschule MB-Dienststelle) an die dafür bayernweit zuständige Stelle bei der Regierung von Oberfranken weitergeleitet.
Die folgende Übersicht dient dazu, einen knappen Überblick über die Zuständigkeiten, die rechtlichen Grundlagen und die Prozesse darzustellen.
In der Sidebar finden Sie zusätzlich ein Good-Practice-Beispiel. Die Übersicht soll dem Kollegium eine Hilfestellung bieten, welche Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf infrage kommen und an welche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner man sich wenden kann.
Um wen geht es? |
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf |
evtl. zusätzlich mit einer Lese- und / oder Rechtschreibstörung
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Schülerinnen und Schüler mit einer Lese- und / oder Rechtschreibstörung |
Wer ist zuständig an der Schule? |
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für Inklusion an der jeweiligen Schule |
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Schulpsychologin / Schulpsychologe der jeweiligen Schule |
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Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dazu?
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Die beiden Paragraphen regeln die Zuständigkeit bzw. das Verfahren bei Maßnahmen im Rahmen von individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz.
KMS VI.4-BS9306.0/5/2 vom 07.11.2018 PDF Dieses kultusministerielle Schreiben enthält Regelungen zur Vergabe von Anrechnungs- und /oder Budgetstunden im Rahmen der Einzelinklusion an beruflichen Schulen |
§§ 35f BaylllSchO |
Die beiden Paragraphen regeln die Zuständigkeit bzw. das Verfahren bei Maßnahmen im Rahmen von individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz. _
Die Schule erhält in diesem Fall weder Anrechnungs- noch Budgetstunden. Ein exemplarisches Ablaufschema zum Antragsverfahren finden Sie hier: PDF |